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Achsaufhängung / Querlenker gebrochen
Einer der häufigsten TÜV Mängel ist eine defekte bzw. gebrochene Achsenaufhängung bzw. eine gebrochene oder angebrochene Querlenker. Einen solchen Schaden sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Man erkennt ausgeschlagene Querlenker bzw. Defekte an der Achsenaufhängung meistens daran, dass der Wagen nicht mehr exakt die Spur hält, also nach links oder rechts zieht. Bricht der Querlenker bzw. die Achsenaufhängung dann ganz durch während der Fahrt, gerät das Auto außer Kontrolle und zieht vollständig in eine Richtung. Wenn man dann Gegenverkehr hat, dann kann dies lebensgefährlich sein.
Die Reparatur von Problemen an der Achsenaufhängung bzw. an den Querlenkern ist definitiv notwenig, aber gleichzeitig auch sehr kostenintensiv, weil ein Austausch der Teile in jedem Fall zu erfolgen hat. Die Materialkosten belaufen sich im Schnitt auf mindestens 500-600 Euro, der Einbau kostet dann mindestens nochmal genau so viel.
Günstiger für Sie, einfacher und schneller ist in einem solchen Fall der Verkauf des Fahrzeugs. Wir übernehmen Ihr Auto sehr gerne und unterstützen Sie mit fairen Preisen sowie einer schnellen Abwicklung. Auch ältere Fahrzeuge sind kein Problem, dabei achten wir für Sie auf einen möglichst komfortablen Verkauf. Auf Wunsch holen wir Ihr Fahrzeug ab, übernehmen die Abmeldung und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Auto.